1. Informationen zur Anmeldung
  2. Anlagendaten
  3. Adressen
  4. Grundstückseigentümer
  5. Zusammenfassung

Zur Einspeisung ins Netz des Netzbetreibers

Anmeldung/Anschlussanfrage für eine Erzeugungsanlage

Sie möchten mit einer Erzeugungsanlage (Photovoltaikanlage, BHKW, ...) Strom erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen?

Um Sie bei der Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage bestmöglich zu unterstützen, haben wir ein Onlineportal eingerichtet, in dem Sie kleine Anlagen schnell und einfach anmelden können. Sollten Sie mehrere Anlagen anmelden wollen, ist für jede Anlage eine separate Anmeldung durchzuführen.

Im Onlineportal werden Sie automatisch durch die Anmeldung einer Erzeugungsanlage geführt. Pflichtfelder sind dabei mit einem Stern gekennzeichnet. Durch automatische Menüführung kann das Portal komfortabel bedient werden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie als Übertragungsbestätigung eine E-Mail mit unseren Kontaktdaten.

Bitte halten Sie zur Anmeldung Ihrer Anlage folgende Unterlagen (Formate pdf, tif, jpg, jpeg, gif) bereit:

  • Einen Lageplan, in den die Erzeugungsanlage eindeutig eingezeichnet ist (z. B. Katasterplan). Verfügt das Grundstück bereits über einen Stromanschluss so zeichnen Sie diesen bitte ebenfalls mit ein.
  • ggf. mit der Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Für Anlagen mit einer Leistung von >30 kVA wird zusätzlich das Datenblatt nach VDE.AR-N 4105 benötigt

Für Anlagen mit einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz oder einer Anlagenleistung ≥135 kW gelten die Formblätter der Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung.

Dieser Antrag ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige Netzbetreiber unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.

Laut Energiewirtschaftsgesetz tragen die Betreiber eines Energienetzes vor Ort die Verantwortung dafür, die Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben. Dazu gehören auch die jeweiligen Netzanschlüsse. In einem Teil des Grundversorgungsgebiets der RheinEnergie ist die Rheinische NETZGesellschaft mbH der zuständige Netzbetreiber. Das Gebiet umfasst Köln, Lohmar (Strom und Gas), Rösrath (nur Gas) sowie Bornheim (nur Strom). In den weiteren von der RheinEnergie betreuten Grundversorgungsgebieten fungiert die Westnetz GmbH als der Netzbetreiber. Das gilt für Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Alfter, Königswinter, Sankt Augustin und Langenfeld. Beide Netzbetreiber haben die RheinEnergie damit beauftragt, alle Dienstleistungen zu erbringen, die mit dem Netzanschluss verbunden sind. Diesen Service leistet die RheinEnergie somit im Namen und auf Rechnung des jeweils zuständigen Netzbetreibers.